Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2021, der Finanzplanung 2020 - 2024 sowie des Stellenplans 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.01.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2021 mit Finanzplan 2020 – 2024 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seinen Sitzungen am 28.10.2020 und 11.01.2021 den Haushaltsplan 2021, die Finanzplanung 2020 - 2024 und den Stellenplan vorberaten. Nach umfassender Erörterung wurden abschließend folgende Beschlüsse gefasst:
1.        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 % auf 340 % rückwirkend zum 01.01.2021.
2.         Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 29.12.2020 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1 und 2). Sofern Anpassungen durch noch zu klärenden Punkt notwendig sind, werden diese genehmigt.
3.        Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2021 und der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
4.        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 20214 sowie den Finanzplan 2020 bis 2024 zu beschließen.
In der Folge wurden dann alle notwendigen Anpassungen von der Kämmerei durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                12.159.700 € 
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                   8.996.400 € ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Schäftlarn schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit                1.763.650 €
und Aufwendungen mit                1.917.400 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit                   962.900 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.300.000 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und im Vermögensplan der Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist wegen der Kreditaufnahme für den Wohnungsbau genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft.

Der Kämmerer bedankt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Mitwirkung bei der Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die konstruktiven Beratungen und Zusammenarbeit in den bereits erwähnten HFA-Sitzungen.
Nach Beschluss des Haushaltsplans 2021 und des Finanzplans 2020- 2024 durch den Gemeinderat werden diese der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA München) zur Genehmigung übersandt. Sobald diese genehmigt wurden, ist die Haushaltssatzung entsprechend bekannt zu machen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 in der vorliegenden Fassung vom 22.01.2021 mit Vorbericht vom 20.01.2021. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.159.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.996.400 € ab. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021 im Entwurf vom 22.01.2021 als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2020-2024 in der vorliegenden Fassung vom 18.01.2021.
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan in der vorliegenden Fassung  vom  11.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:43 Uhr