Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Östlich des Rodelwegs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Anlass für die 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schäftlarn ist die planerische Absicht, die 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 26 „Rodelweg“ in Ebenhausen ins Verfahren zu bringen. Auf diese Weise sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 liegende Lebensmittelmarkt auf der Südseite um einen eingeschossigen Anbau mit einer Geschossfläche ca. 550m² erweitert werden. Durch die Erweiterung wird der Markt zukünftig baurechtlich bzw. landesplanerisch der Kategorie „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ zugeordnet.
Neben dem Einzelhandelsbetrieb befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Drogeriemarkt, ein Beherbergungsbetrieb sowie Wohnungen, die baurechtlich auch weiterhin zu sichern sind. Für das gesamte Planungsgebiet ist deshalb die Festsetzung eines Sondergebiets beabsichtigt, die in der Festsetzung der Zweckbestimmung den Einzelhandel, Beherbergung und Wohnen Berücksichtigung findet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zu ca. 80% im Landschaftsschutzgebiet „Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar“. Im Rahmen des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans ist somit ein Antrag auf Ausnahme von den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung zu beantragen. 
Da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, aber die geplanten Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 26 „Rodelweg“ in Ebenhausen von den Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan abweichen, soll die 3. Änderung des FNP im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schäftlarn (Aufstellungsbeschluss). 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs­beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:01 Uhr