Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 ist von den Gemeinden eine Wahlhelferentschädigung festzulegen. Diese betrug bei der Bundestagswahl 2017 € 45,- pro Wahlhelfer. Eine Umfrage bei Kommunen im Landkreis München hat ergeben, dass für die Bundestagswahl 2021 folgende Entschädigungswerte geplant sind:
Gemeindename
Wahlhelferentschädigung
2017
Wahlhelferentschädigung 2021 (geplant)
Gräfelfing
€ 60-80 zzgl. Verpflegung
Evtl. Erhöhung
Planegg
€ 60 zzgl. Verpflegung
€ 100,-
Grasbrunn
€ 50,-
unbekannt
Neuried
€ 60,-
€ 60,-
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
€ 40,-
€ 75,-
Unterhaching
€ 50,-
€ 70,-
Oberschleißheim
€ 50,-
unbekannt
Brunnthal
€ 70,-
€ 70,-


Die meisten der an der Umfrage teilnehmenden Kommunen im Landkreis München haben die Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2021 erhöht. Da es aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zudem schwieriger sein dürfte ausreichend Wahlhelfer/innen zu gewinnen wird vorgeschlagen die Wahlhelferentschädigung auf € 70,- festzulegen.

Beschluss

Die Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wird auf € 70,- festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:06 Uhr