Beschaffung von Luftreinigern für Schulen und Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.07.2021 ö 12.3

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hat eine Neuauflage der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen (FILS-R-N) erarbeitet. Wesentliche Neuerung der FILS-R-N ist, dass nicht mehr nur ausschließlich mobile Luft-reinigungsgeräte mit Filtertechnologie gefördert werden, sondern auch UV-C sowie Ionisations- und Plasmatechnologie zur Verringerung der Aerosolkonzentration. Lediglich Klassen- und Fachräume sind zuwendungsfähig. 

Die Zuwendung wird gewährt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf höchstens 1.750 Euro je förderfähigem Raum (unabhängig davon, wie viele Geräte in einem Raum aufgestellt werden müssen). Zuwendungsfähig ist ausschließlich die Beschaffung der Geräte. Personal-, Betriebs-, Wartungs- und Verwaltungskosten werden im Rahmen der FILS-R-N nicht gefördert. Diese haben die Sachaufwandsträger alleine zu tragen.

Zu Wirksamkeit und Nutzen gehen die Aussagen von Fachleuten deutlich auseinander. Aktuell ist aber davon auszugehen, dass der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten weiterhin lediglich als unterstützende Maßnahme zu sehen ist und das regelmäßige Lüften der Räume nicht ersetzen kann. Inwieweit der flächendeckende Einsatz von Luftreinigungsgeräten Einfluss auf die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler haben wird kann derzeit noch nicht beurteilt werden und bleibt der Entscheidung des StMUK vorbehalten.

Der Landkreis München beabsichtigt aufgrund dieser Sachlage, die ursprünglich geplante Ausstattung aller Klassenräume mit Luftreinigern nicht weiter zu verfolgen (vgl. https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/coronavirus-landkreis-muenchen-kreis-stattet-doch-nicht-alle-schulen-mit-luftfiltern-aus-90866480.html ).  

Die Gemeindeverwaltung hat in der Grundschule Schäftlarn bereits im letzten Jahr vier nicht ausreichend belüftbare Fachräume an der Nordseite des Gebäudes mit Luftreinigern ausgestattet. Die auf der Südseite befindlichen 12 Klassenzimmer verfügen über ausgeprägte, gut zu öffnende große Fensterfronten. Zudem befindet sich im Schulgebäude eine Lüftungsanlage, die automatisch verbrauchte Luft gegen Frischluft austauscht. Bei einer Ausstattung aller Klassenzimmer mit Luftreinigern würden bei einem maximalen Anschaffungswert i. H. v. € 3.500,- die Gesamtkosten € 42.000,- betragen. Davon hätte die Gemeinde € 21.000,- zu übernehmen.  Hinzu kämen jährlich die laufenden Unterhaltskosten (Personal-, Betriebs-, Wartungs- und Verwaltungskosten). Hinzu kämen ggf. noch die Beschaffungskosten von Luftreinigern für die Räume der Kindertageseinrichtungen.

 

Diskussionsverlauf

Herr Tonnar weist darauf hin, dass UV-C-Geräte vollständig viruzid wirken würden. Die Beschaffung sollte daher erwogen werden.

Herr Dr. Stoiber bittet um Ermittlung des konkreten Wirkungsgrades der schulischen Lüftungsanlage. 
Der Erste Bürgermeister sichert eine Überprüfung zu.

Im Verlauf der Diskussion zeichnet sich unter den Anwesenden im Hinblick auf die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Schule und die Kindertageseinrichtungen ein sehr heterogenes Stimmungsbild ab. 

Datenstand vom 14.02.2024 16:13 Uhr