Suchkreis 1HN0 M Schäftlarn B11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 18.01.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Vodafone GmbH plant zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage entlang der B11 südlich von Baierbrunn wie auch entlang der S-Bahntrasse, wobei der Suchkreis 1HN0 M Schäftlarn B11 auch Randbereiche des Schäftlarner Gemeindegebiets an der Baumschule Erbersdobler mit beinhaltet:
Gemäß den in Anlage beigefügten Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für die baurechtliche Beurteilung von Mobilfunkanlagen vom 23.06.2020 sind die dortigen Ziffern 5.3. (Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen im Außenbereich, § 35 BauGB); 5.4 (Gemeindliches Einvernehmen) sowie 6. (Beteiligung der Gemeinden bei der Standortwahl) für eine Beurteilung heranzuziehen.
Demnach darf die Gemeinde für den Fall einer künftigen Bauantragstellung bei einer im Außenbereich privilegierten Mobilfunksendeanlage das Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen verweigern. Da der Suchkreis 1HN0 M Schäftlarn B11 auch den Bereich der Baumschule Erbersdobler an der B11 umfasst, wird die Gemeinde im Rahmen der Beteiligung bei der Standortwahl vorbringen, dass der Bereich der künftigen Ortsumfahrung Schäftlarn einschließlich der Bereiche alternativer Trassenführungen westlich der B11 aus dem Suchkreis auszunehmen sind:
Soweit auf Schäftlarner Flur für den Bereich östlich der B11 überhaupt Flächen in Betracht gezogen werden sollten, wird auf das Mobilfunkkonzept der Gemeinde vom 11.06.2008 (S. 16; Variante U10) verwiesen:
Die Verwaltung hat der für die von der Vodafone für die Voruntersuchungen beauftragten Firma conskom innerhalb der 30-Tagefrist des Bayerischen Mobilfunkpakts fristgerecht (08.12.2020) mitgeteilt, dass sich die Gemeinde Schäftlarn innerhalb von 60 Tagen (Eingang bei der Gemeinde 30.11.2020) äußern wird.
Die Verwaltung beabsichtigt die für die Voruntersuchungen beauftragte Firma conskom im Sinne der vorstehend dargestellten Planungsgrundlagen zu informieren.

Diskussionsverlauf

Frau Keller merkt an, dass der Bereich der künftigen Trassenführungsalternativen der Ortsumfahrung unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Herr Waldherr plädiert dafür, dass die Trassenalternativen freizuhalten sind, allerdings soll kein Alternativvorschlag im Sinne des gemeindlichen Mobilfunkkonzepts unterbreitet werden.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung hinsichtlich des Suchkreises Suchkreis 1HN0 M Schäftlarn B11 zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird der Firma conskom mitteilen, dass der Bereich der künftigen Ortsumfahrung Schäftlarn einschließlich der Bereiche alternativer Trassenführungen westlich der B11 aus dem Suchkreis ausgenommen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:23 Uhr