Formlose Anfrage zum Ausbau des Dachgeschosses in eine Wohnung, Wangener Weg 9, Fl.Nr. 313/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 19.04.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Gewerbegebiet (GE) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 12 „für das Gewerbegebiet nördlich der Starnberger Straße (St2071) und westlich des Wangener Wegs“.
Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Gebäudes zur Errichtung einer Wohnung.
Der Bebauungsplan setzt u.a. eine max. Wandhöhe von 4,30 m, GRZ 0,4, max. 1 Vollgeschoss und Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 20-26° fest.  
Im Bereich des Bebauungsplans wurden bereits Abweichungen in Bezug auf die Wandhöhe genehmigt, daher kann eine entsprechende Abweichung aus Sicht der Bauverwaltung in Aussicht gestellt werden, sofern die Abstandsflächen eingehalten werden können.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr betont, dass für die beiden Wunschvarianten 4 und 4a gleichermaßen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden könne. Allerdings müsse geklärt werden, ob die Vorhaben aus Gründen des Abstandsflächenrechts möglich sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu den vorgelegten Varianten 4 sowie 4a wird in Aussicht gestellt. Dem Bauwerber wird aufgegeben, vor einer Antragstellung im Hinblick auf die erforderlichen Befreiungen sich mit dem Kreisbauamt und dem Gemeindebauamt abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:36 Uhr