Formlose Anfrage zum Neubau eines Doppelhauses, Falkenweg 2, Fl.Nr. 1117/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 „für das Gebiet südlich Floßgatter und Forststraße“.
Geplant ist der Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und der Neubau eines Doppelhauses mit jeweils > 130 m² Wohnfläche.
Hierfür wird die Abweichung von der Festsetzung 4 benötigt, die die Mindestgrundstücksgröße bei einer Wohneinheit mit 600 m² festlegt. Aufgrund der Wohnfläche werden sechs Stellplätze benötigt, die in drei Duplex-Garagen geplant sind. Hierfür ist die Abweichung von der Festsetzung 5 notwendig, da die Garagen teilweise außerhalb des festgesetzten Garagenbauraumes und mehr als 5,50 m breit sein sollen.
Gem. Bebauungsplan ist für das Grundstück U+E mit einer Dachneigung vom 25-28° festgesetzt. Der Antragsteller bittet um Klärung, ob eine Dachnutzung entsprechend des Typs E+D mit eine Dachneigung von 34° möglich ist.
Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass bereits beim Anwesen Falkenweg 1 und 1a Abweichungen hinsichtlich der Mindestgrundstücksgröße und der Garagenbreite genehmigt wurden. Einer Abweichung hinsichtlich der Dachneigung zur Nutzung des Dachgeschosses auf 35° wurde für das Grundstück Forststraße 38 ebenfalls zugestimmt.

Beschluss

Die Zustimmung zu den Abweichungen hinsichtlich der Mindestgrundstücksgröße und der notwendigen Garagen sowie von der Dachneigung zur Nutzung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1117/1 (Falkenweg 2) wird in Aussicht gestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:36 Uhr