Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und vier Stellplätzen, Falkenweg 2, Fl.Nr. 1117/1, BA 2022/25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 „für das Gebiet südlich Floßgatter und Forststraße“.
Tektiert wird der Baukörper. Im Dachgeschoss sollen entgegen der ursprünglichen Planung auch Kinderzimmer errichtet werden. Die Traufhöhe wurde per Roteintrag mit bebauungsplankonformen 3,30m auf der Hangoberseite beantragt und es sollen Dachflächenfenster sowie Quergiebel errichtet werden. Zusätzlich soll das Haus noch unterkellert werden.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer ist der Ansicht, dass aufgrund der Bezugsfälle vorliegend die Genehmigung des Kellergeschosses unproblematisch sei. Er teilt weiterhin mit, dass die per Roteintrag nunmehr bebauungsplankonforme Wandhöhe von 3,30m hangaufwärts ebenfalls seine Zustimmung findet.
 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der notwendigen Befreiung für das zusätzliche Kellergeschoss wird zugestimmt. Weiteren Befreiungen und Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:42 Uhr