Sachstand zur Schaffung einer Stelle für einen Umweltreferenten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 01.07.2020 hat der Umwelt- und Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt die personalrechtlichen Voraussetzungen zur Einstellung eines Klimaschutzreferenten (m/w/d) zu prüfen. Die Stelle sollte mit 20 bis 25 Wochenstunden ausgestattet werden.
Da bei der Personalgewinnung erfahrungsgemäß mit einer Vollzeitstelle breitere Bewerberkreise angesprochen werden, ist die Verwaltung auf die – ebenfalls an der Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzreferenten interessierten - Gemeinde Straßlach-Dingharting mit dem Ziel zugegangen, bei der Schaffung der Stelle in Kooperation vorzugehen. In einem mit den Verantwortlichen der Gemeinde Straßlach-Dingharting am 20.08.2020 geführten Gespräch wurden hierzu Eckpunkte zum weiteren Verfahren geklärt. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting bereits mit einem Institut zusammenarbeitet, das das Verfahren für ein Klimaschutzkonzept und im Zuge dessen die Besetzung der Stelle eines Klimaschutzreferenten begleitet. Der Klimaschutzreferent soll primär ein Klimaschutzkonzept erarbeiten bzw. alternativ einen Energienutzungsplan erarbeiten. Beide Tätigkeiten werden mit 65% bzw. 70% für drei Jahre staatlich gefördert. Des Weiteren kann der Klimaschutzreferent von der jeweiligen Gemeinde für spezifische umweltpolitische Themen eingesetzt werden (z. B. Tag des Baumes, Renaturierungsmaßnahmen etc.). Die Personalverwaltung hat hierzu eine Stellenbeschreibung erarbeitet, die jedoch im Detail noch nicht endgültig mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting abgestimmt wurde (siehe Anlage). Es ist geplant, den Klimaschutzreferenten durch eine Gemeinde in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Die andere Gemeinde schließt mit dieser eine Zweckvereinbarung ab, sodass sie ebenfalls Zugriff auf die Stelle hat.
Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat bereits am 23.09.2020 durch Gemeinderatsbeschluss entschieden, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers in der oben aufgezeigten Weise durchzuführen. Die Einstellung ist – unter Berücksichtigung der Entscheidungswege der Gemeinde Schäftlarn - zum 01.03.2021 geplant. Hierzu ist es erforderlich die Stellenausschreibung spätestens im Dezember 2020 durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Frau Reitinger äußert, dass sie sich wünschen würde den Klimaschutzreferenten auch für die Ausführung von Umweltprojekten einsetzen zu können (z. B. Weiherrenaturierung).
Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass sich durch die Betreuung von landkreisweiten Klimaschutzprojekten durch den Klimaschutzreferenten für zwei Gemeinden beachtliche Synergiepotentiale ergeben würden (z. B. beim Zeitaufwand für Termine). Weiterhin könne man bei der gemeinsamen Anstellung eines Umweltreferenten die praktische Umsetzung von Zweckvereinbarung testen.
Frau Reitinger regt an, die Stelle zunächst auf drei Jahre zu befristen.
Beschluss
Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Einstellung einer/eines Klimaschutzreferentin/Klimaschutzreferenten in Kooperation mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.02.2024 19:40 Uhr