Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "östlich des Rodelweges" zur Errichtung eines Getränkemarktes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30. März 2015 mit einer formlosen Anfrage der BVG Verwaltung GmbH & Co.KG zur Erweiterung eines vorhandenen Einkaufsmarktes um einen Getränkemarkt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344, Nähe Rodelweg, befasst.
Die Begründung für den Antrag ist dem beigefügten Schreiben der BVG vom 19. März 2015 zu entnehmen.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 30.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss steht der Errichtung eines Getränkemarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344 positiv gegenüber. Die Angelegenheit ist abschließend jedoch im Gemeinderat zu behandeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie eine mögliche Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu klären.“
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Mit Schreiben vom 04. März 2015 teilt die BVG Verwaltung GmbH & Co.KG mit, dass eine Erweiterung des bestehenden Tengelmann-Marktes in Ebenhausen erforderlich ist, um den dauerhaften Bestand zu sichern. Das Schreiben der BVG liegt den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vor. Das Grundstück Fl.Nr. 1344 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26. Für die Erweiterung des Marktes um einen Getränkemarkt wurden als formlose Anfrage drei Alternativen vorgelegt, die jeweils einen Baukörper südlich des Bestandsgebäudes vorsehen. Die gegenständliche Fläche ist im Bebauungsplan teilweise als Wohngebäude mit einer zulässigen Grundfläche von 140 qm und einer Geschoßfläche von 200 qm und großteils als private Grünfläche festgesetzt. Das vorhandene Wohngebäude soll ersatzlos abgebrochen werden. Eine Verwirklichung der Bebauung würde ungeachtet dessen mindestens Befreiungen vom Bebauungsplan oder gar eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern. Das Landratsamt hat sich noch nicht dazu geäußert, ob eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wird, sondern will zunächst das Votum des zuständigen Gremiums abwarten. Die Antragstellerin favorisiert die Varianten 1 und 2, die jeweils einen allein stehenden Getränkemarkt vorsehen, der jedoch mit dem derzeitigen Markt durch einen Verbindungsgang angebunden ist. Aus Sicht der Bauverwaltung stellt die geplante Errichtung eines Getränkemarktes eine sinnvolle Ergänzung zum bereits vorhandenen Angebot dar und dürfte auch mittelfristig eine Sicherung der Nahversorgung darstellen.“
Das Landratsamt hat hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Situation mitgeteilt, dass das geplante Vorhaben nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 umgesetzt werden kann. Da sich das Grundstück zudem im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Isartal“ befindet, ist eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung notwendig.
Nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt München kann eine rechtsverbindliche Zusage der Erteilung einer Befreiung im Zuge des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens nur abgegeben werden, wenn im Bebauungsplan die sorgfältige Abarbeitung der Bestimmungen zum Artenschutz und der Eingriffsregelung mit Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt ist.
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Erörterung wird einerseits der Bedarf für die Errichtung eines Getränkemarktes durchaus gesehen. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass sich der geplante Standort derzeit in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und dass von einer zusätzlichen Verkehrsbelastung für die Anwohner in den Straßen Rodelweg, Am Kreuzweg und Am Sommerfeld ausgegangen werden muss. Daher sollten Maßnahmen erwogen werden um den Schleichverkehr in diesen Straßen zu unterbinden (z. B. bauliche Trennung von Rodelweg und Kreuzweg).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 26 dahingehend zu ändern, dass im östlichen Bereich des Geltungsbereiches die Errichtung eines Getränkemarktes zur Ergänzung des vorhandenen Einkaufsmarktes ermöglicht wird. Bei dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes ist der Umgriff vom Rodelweg bis zur B11 vorzunehmen und ein Fußweg im nördlichen Bereich des Rodelweges vorzusehen.
Die Kosten des Änderungsverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen.
Mit der Erstellung des Planentwurfes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Datenstand vom 14.02.2024 11:56 Uhr