Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage; Befristete Erlaubnis mit Bescheid vom 12.12.2018
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Sitzung des Werkausschusses, 27.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) | 1. Sitzung des Werkausschusses | 25.03.2019 | ö | informativ | 7 |
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) | 2. Sitzung des Werkausschusses | 27.05.2019 | ö | informativ | 3.2 |
Sachverhalt
Die Beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) wurde mit Bescheid vom 12.12.2018 befristet bis 31. 12. 2019 erteilt.
Vor Erteilung der beantragten Erlaubnis ist eine Auslegung der Planunterlagen gemäß Art. 69 Satz BayVwVfG i.V.m. Art. 73 BaVwVfG in der Gemeinde Schäftlarn erforderlich.
Mit Bekanntmachung vom 12.04.2019 (Aushang 15.04.2019) wurde darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 17.04. bis 19.05.2019 die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme ausliegen. Einwendungen gegen die gehobene Erlaubnis können bis zwei Wochen nach der Auslegungsfrist (03.06.2019) erhoben werden. Bis dato sind keine Einwendungen bei der Gemeinde erhoben worden.
Der Auftrag wurde an das Planungsbüro PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH erteilt. Diese haben bereits das erste Gutachten zur Verträglichkeitsabschätzung FFH-Gebiet vom 07.08.2018 erstellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0