8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schopfloch mit Umweltbericht - Änderung und Ergänzung des Geltungsbereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.02.22, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.02.22 22.02.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat Schopfloch hat in seiner Sitzung am 12.10.2020 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Deuenbach" beschlossen.

Vorgesehen ist eine Ausweisung einer Fläche als Sonderbaufläche (S) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie".

Der Geltungsbereich der beschlossenen Änderung soll geändert und ergänzt werden. Es handelt sich um Teilflächen der Grundstücke 631 und 637 der Gemarkung Schopfloch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2021 09:37 Uhr