Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 153 Gemarkung Edelshausen, Förster-Kramer-Straße; neue Sach-und Rechtslage
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Stadtrates, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 66. Sitzung des Stadtrates | 23.07.2019 | ö | beschließend | 5 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 7. Sitzung des Stadtrates | 29.09.2020 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Der Antrag auf Bauleitplanung zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 153 der Gemarkung Edelshausen wird in Anbetracht der städtebaulich schwierigen Lage, anderer (geeigneter) Potentialflächen im Ortsteil Edelshausen und der verschärften Sach- und Rechtslage abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Siegl H., Vogl, Winter und Dietenhauser.
SR Prof. Dr. Schalk war während diesen TOP's nicht im Sitzungssaal anwesend.
Datenstand vom 21.10.2020 12:45 Uhr