Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Energiezentrale auf dem Betriebsgelände der Firma LEIPA Georg Leinfelder GmbH auf dem Grundstück Fl.Nr. 1202 der Gemarkung Schrobenhausen; Hier: Grundsatzbeschluss und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für die Errichtung einer Energiezentrale der Firma LEIPA Georg Leinfelder GmbH auf dem Grundstück Fl.Nr. 1202 der Gemarkung Schrobenhausen.

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplanentwurf inklusive Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.06.2021 und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Huesmann nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil. Mit Nein stimmte Stadtrat Dr. Mahl.

Datenstand vom 22.07.2021 15:51 Uhr