Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB für die Grundstücke Fl. Nr. 401 (Teilfl.), 401/2, 401/3, 403 (Teilfl.)und 404 (Teilfl.) Gemarkung Steingriff (Bergstraße) für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 19. Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzfeld“ für die Grundstücke Fl. Nrn. 401 (Teilfläche), 401/2, 401/3, 403 (Teilfläche) und 404 (Teilfläche) der Gemarkung Steingriff im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Die o.g. Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. 
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Aufträge für die Bebauungsplanaufstellung zu erteilen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Bebauungsplanverfahrens. 
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Antragsstellern einen Kostenübernahmevertrag zur Übernahme der Planungskosten u. ä. abzuschließen. Außerdem soll mit den Antragsstellern eine Bauverpflichtung mithilfe eines städtebaulichen Vertrages abgeschlossen werden. 
Die Verwaltung soll untersuchen, ob das Schrobenhausener SOBON-Modell Anwendung findet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Vogl hat aufgrund persönlicher Beteiligung nicht bei der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Mit Nein stimmten die Stadträte Huesmann und Maxi-Paula Schwarzbauer.

Datenstand vom 20.10.2021 11:45 Uhr