17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Fl.Nr. 442 Gemarkung Sandizell, Fl.Nrn. 202, 213, 214, 215 Gemarkung Hörzhausen und Fl.Nr. 1360/2 Gemarkung Mühlried zur Ausweisung als Sondergebiet - Freiflächenphotovoltaik - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Stadtrates 30.11.2021 ö beschließend 8
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 27. Sitzung des Stadtrates 26.04.2022 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2022 ö beschließend 7
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 36. Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 41. Sitzung des Stadtrates 23.05.2023 ö informativ 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 17. Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung der Bebauungspläne für den Geltungsbereich 1 (Fl.Nr. 442 Gemarkung Sandizell), Geltungsbereich 2 (Fl.Nr. 202, 213, 214, 215 der Gemarkung Hörzhausen) und Geltungsbereich 3 (Fl.Nr. 1360/2 Gemarkung Mühlried) als vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB.
Die Grundstücke werden als Sondergebiet – Freiflächenphotovoltaik entsprechend § 11 BauNVO dargestellt.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Aufträge zu erteilen.

Die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernimmt der Antragsteller. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. 

Es soll geprüft werden, ob in den Durchführungsverträgen mit aufgenommen werden kann, dass sich Bürger zu einem gewissen Prozentsatz an der Anlage beteiligen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte J.Siegl, Mühlpointner und Dietenhauser

Datenstand vom 23.12.2021 08:59 Uhr