17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Fl.Nr. 442 Gemarkung Sandizell, Fl.Nrn. 202, 212 (Teil.fl), 213, 214, 215 Gemarkung Hörzhausen und Fl.Nr. 1360/2 Gemarkung Mühlried zur Ausweisung als Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik- Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 22. Sitzung des Stadtrates 30.11.2021 ö beschließend 8
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 27. Sitzung des Stadtrates 26.04.2022 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 32. Sitzung des Stadtrates 27.09.2022 ö beschließend 7
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 36. Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 41. Sitzung des Stadtrates 23.05.2023 ö informativ 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen stellt gem. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die ausgearbeitete 17. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Sondergebieten „Freiflächenphotovoltaik“ für drei Geltungsbereich mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 20.12.2022 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Sondergebieten „Freiflächenphotovoltaik“ für drei Geltungsbereiche der Stadt Schrobenhausen dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmte Stadtrat Mühlpointner.

Datenstand vom 01.02.2023 12:30 Uhr