Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 46/1 der Gemarkung Hörzhausen, Richlindestraße; Grundsatzentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Stadtrates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 27. Sitzung des Stadtrates 26.04.2022 ö beschließend 7
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 36. Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 ö beschließend 11
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 36. Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat steht dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 46/1 der Gemarkung Hörzhausen für die Bebauung mit insgesamt 4 Gebäuden (2 Mehrfamilienhäuser E+1+D, 2 Doppelhäuser E+D) auf Basis des Bebauungsentwurfes vom 18.10.2021 grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller das Bebauungskonzept vor einer konkreten Beschlussfassung zur Bebauungsplanaufstellung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte weiter konkret auszuarbeiten und die Anwendung der städtischen Leitlinien hinsichtlich der Ausweisung von Bauland zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2022 10:08 Uhr