Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 46/1 der Gemarkung Hörzhausen, Richlindestraße; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 27. Sitzung des Stadtrates 26.04.2022 ö beschließend 7
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 36. Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 ö beschließend 11
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 36. Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 140 „Richlindestraße Hörzhausen“ für das Grundstück Fl.Nr. 46/1 Gemarkung Hörzhausen (Richlindestraße 4) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. 
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Kostenübernahmevertrag abzuschließen. 
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Siegl J., Eikam, Spreitzer, Berger, Koppold, Fiß, Abstreiter und Schwarzbauer.

Datenstand vom 01.02.2023 12:30 Uhr