Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Steingriffer Straße - Wohngebiet" für den Bereich der Michael-Sommer-Straße, Fl. Nrn. 1429/7, 1429/6, 1429/4 und 1429/5, Gemarkung Schrobenhausen; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Steingriffer Straße – Wohngebiet“ für die Grundstücke Fl. Nrn. 1429/4, 1429/5, 1429/6 und 1429/7, Gemarkung Schrobenhausen, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. 
Die Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. 
Die Erschließung soll über die Michael-Sommer-Straße als öffentliche Verkehrsfläche erfolgen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für die Bauleitplanung zu erteilen.

Die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernimmt der Antragsteller. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 09:55 Uhr