6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Steingriffer Straße - Wohngebiet" und 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der Neuburger Straße" für den Bereich der Michael-Sommer-Straße, Fl. Nrn. 1429/7, 1429/6, 1429/4, 1429/5 1429/6, 1429/7, 1432/14, 1425/32, 1425/33 und 1425/21 der Gemarkung Schrobenhausen; Abwägung zu den Stellungnahmen nach § 3 II § 4II sowie Behandlung des Antrages der Bürgerversammlung Steingriff; Billigungsbeschluss und erneute Beteiligung nach § 4a Abs 3 BauGB i. V. m. §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen billigt den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Steingriffer Straße - Wohngebiet" und der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der Neuburger Straße" inklusive Begründung mit Stand vom 19.12.2023. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB, § 4 Abs. 2 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Spreitzer, J. Siegl, Schwarzbauer, Fiß, Eikam, Berger und Abstreiter.

Datenstand vom 17.01.2024 10:26 Uhr