18. Änderung des Flächennutzungsplanes von landwirtschaftlicher Fläche in Gewerbefläche für den Bereich südlich der Grimolzhausener Straße, Fl. Nr. 273 und 273/1 der Gemarkung Sandizell; Abwägung- und Beschlussfassung zu der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat stellt gem. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die ausgearbeitete 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Gewerbefläche mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 26.09.2023 fest. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schrobenhausen dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Fiß, Abstreiter und J. Siegl.

Datenstand vom 17.10.2023 11:00 Uhr