Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung von Gewerbefläche für den Bereich südlich der Grimolzhausener Straße, Fl. Nr. 273 und 273/1, 274 und 317/4 der Gemarkung Sandizell; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 34. Sitzung des Stadtrates 22.11.2022 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 39. Sitzung des Stadtrates 28.03.2023 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 45. Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 13
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 45. Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 14
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö informativ 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „GE Grimolzhausener Straße“ für die Grundstücke Fl. Nrn.  273, 273/1, 274 (Teilfläche) und 317/4 (Teilfläche) der Gemarkung Sandizell zur Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Kostenübernahmevertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Fiß und Abstreiter.

Datenstand vom 17.10.2023 11:00 Uhr