Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Griesfelder" einschließlich seiner Änderungen; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 abs. 2 BauGB; erneute öffentliche Auslegung (§ 4a BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.10.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse (Anpassung Geltungsbereich Fl.Nr. 58 sowie 59, 60 und 61) die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Griesfelder einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für einen Zeitraum von 14 Tagen erneut öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden erneut zu beteiligen. Dabei wird festgelegt, dass Einwendungen nur zu den geänderten Teilen zugelassen werden (§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.04.2019 09:19 Uhr