Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b für das Grundstück Fl.Nr. 526 Gemarkung Steingriff für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Jägersteig; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Stadtrates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 526 Gemarkung Steingriff, Jägersteig.
Das Grundstück wird als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Wesentliche Grundlage der Planung sind die zwischen der Antragstellerin und dem Stadtbauamt abgestimmten Ziele.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge für die Bebauungsplanaufstellung zu erteilen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Antragstellerin einen Kostenübernahmevertrag zur Übernahme der Planungskosten u. ä. abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:49 Uhr