Waldorfkindergarten: Antrag auf Bezuschussung der Mietkosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Stadtrates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 70. Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen übernimmt für das Kindergartenjahr 2019/20 90 % der Mietkosten für das Kindergartengebäude des Waldorfkindergartens (mtl. Miete: 1.660 € x 12 Monate = 19.920 €, davon 90 % = 17.928 €). Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist nur möglich, solange der Träger die notwendige Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung vorweisen kann. Der Mietkostenzuschuss ist in monatlichen Raten zur Zahlung fällig.
Auf eine vertragliche Defizitvereinbarung mit dem Verein „Freunde der Waldorfpädagogik Schrobenhausen e.V.“ wird in 2019/20 verzichtet. Der Teil 2 des Stadtratsbeschlusses Nr. 803 vom 09.04.2019 wird gleichzeitig aufgehoben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Winter verlässt zum Ende dieses TOP's die Sitzung.

Datenstand vom 18.12.2019 08:52 Uhr