Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Ladenfläche in eine Spielothek und eine Gaststätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1534/1 Gemarkung Schrobenhausen, Pöttmeser Str. 26; Zurückstellung Baugesuch § 14 BauGB; Erlass einer Veränderungssperre § 15 BauGB; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbegebiet Steingriffer Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Stadtrates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Steingriffer Straße“ für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Grundstücke werden als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 2017 festgesetzt. Die Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 2017 werden ausdrücklich für unzulässig erklärt.
Gleichzeitig wird zur Sicherung des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.
Da die Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten ist und die Frist zur gemeindlichen Stellungnahme abläuft, beantragt die Stadt Schrobenhausen die Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
mit NEIN stimmten SRe Lemal, Koppold, Berger, Reisner, Winter, Hartmann Stephan

Datenstand vom 29.01.2020 15:46 Uhr