Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 46/1 der Gemarkung Hörzhausen, Richlindestraße; Grundsatzentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Stadtrates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat steht dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 46/1 der Gemarkung Hörzhausen für die Bebauung mit insgesamt 4 Gebäuden (2 Mehrfamilienhäuser E+1+D, 2 Doppelhäuser E+D) auf Basis des Bebauungsentwurfes vom 18.10.2021 grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller das Bebauungskonzept vor einer konkreten Beschlussfassung zur Bebauungsplanaufstellung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte weiter konkret auszuarbeiten und die Anwendung der städtischen Leitlinien hinsichtlich der Ausweisung von Bauland zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2022 10:08 Uhr