Straßenwidmung Erschließungsstraße "Am Höhenrücken" als Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Nachdem der Gemeinderat die Benennung der Straße mit „Am Höhenrücken“ beschlossen hat, die Straße bauliche komplett hergestellt wurde und durch die zunehmende bauliche Tätigkeit auch ein öffentlicher Verkehr dort stattfindet, ist es erforderlich die Straße zu widmen.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Anlagen:

Unterlagen zur Widmung

Beschluss

Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird zur Ortsstraße im Sinne Art. 46 Nr.2 BayStrWG mit dem Na men „Am Höhenrücken“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2018 15:23 Uhr