Bebauungsplan "Schützenstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der insbesondere in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist.

Der Vorentwurf i.d.F. vom 20.02.2018 wurde durch den Gemeinderat am 20.03.2018 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 03.04.2018 bis zum 04.05.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 04.05.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden von der Verwaltung und den beauftragten Planungsbüros geprüft. Die wesentlichen Anregungen sowie die sich daraus ergebenden Planungsänderungen und erforderlichen Anpassungen werden in der heutigen Sitzung näher erläutert.

In Bezug auf das weitere verfahrenstechnische Vorgehen wurde von Seiten des Kreisbauamtes folgender Vorschlag geäußert (Stellungnahme vom 15.05.2018):
„Aufgrund der Vielzahl an vorgebrachten Anmerkungen empfehlen wir der Gemeinde, zunächst auf eine (aufwändige) Abwägung zu verzichten und dem Gemeinderat stattdessen den geänderten Entwurf zur erneuten Billigung vorzulegen.“

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Kreisbauamtes zu folgen und demnach keine formelle Abwägung der einzelnen Stellungnahmen zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen, sondern auf Grundlage der neu vorliegenden Erkenntnisse einen aktualisierten Entwurf zu billigen und im Anschluss daran die öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung durchzuführen. Ein Vorschlag für einen aktualisierten Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt.  

Sitzungsverlauf

Herr Prells vom Planungsverband stellt die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise vor und erläutert welche Planungsänderungen und Folgen sich hieraus ergeben. Anschließend werden diverse Detailfragen geklärt.

Bezüglich mehrerer Baufenster im Hangbereich zwischen Schützenstraße und Stampfgasse wird diskutiert, ob diese zum Schutz des Hanges und der dort bestehenden Grünstrukturen ggf. gestrichen oder verkleinert werden können. Zu Bedenken wird diesbezüglich gegeben, dass die Gemeinde dann ggf. schadenersatzpflichtig werden könnte. Zu diesem Sachverhalt erfolgen auf Anregung durch das Gremium gesonderte Beschlüsse (siehe Beschluss zu 1.).

Unter der Festsetzung 8.4 sollen die angegebenen Pflanzqualitäten nochmals überprüft werden. Hier liegt allem Anschein nach ein redaktioneller Fehler vor.

Die Verwaltung erläutert, dass eine Untersuchung zur Niederschlagswasserbeseitigung (Nachweis der ausreichenden Leistungsfähigkeit des Tagwasserkanals) noch aussteht. Die Erkenntnisse sollen nach Vorliegen des Ergebnisses in den Planunterlagen ergänzt werden.

Unabhängig von der gegenständlichen Planung wird diskutiert, wie die Transparenz im Vorfeld der Gemeinderatssitzungen erhöht werden könnte. Es wird bemängelt, dass die Öffentlichkeit zwar die Beschlussvorlagen, nicht jedoch die Anlagen einsehen könne. Die Verwaltung erläutert, dass dies je nach Fallgestaltung u.a. auch aus Datenschutzgründen schwierig sein könnte. Speziell bei Bau- und Planungsvorhaben besteht außerdem die Gefahr, dass der Umlauf von noch nicht im Gemeinderat erläuterten und gebilligten Planentwürfen eher zu Verwirrung, denn zu erhöhter Transparenz führt. Die Verwaltung wird prüfen, inwiefern hier Abhilfe geschaffen werden kann.

Beschluss 1

1.        Zu den Baufenstern auf dem Grundstück Flur Nr. 101, Gemarkung Oberalting-Seefeld, ergehen folgende gesonderte Beschlüsse:

       Das nördliche Baufenster („GR 120“) wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Beschluss 2

       Das nördliche Baufenster („GR 120“) wird hinsichtlich der Lage/Form angepasst und organischer angeordnet, so dass der Eingriff in den Hang und in die bestehenden Grünstrukturen minimiert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 3

       Der östlich in den Hangbereich hineinragende Teil des südlichen Baufensters („GR 200“) wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Beschluss 4

2.        Der Gemeinderat billigt den in heutiger Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes „Schützenstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. noch erforderliche redaktionelle Ergänzungen oder Aktualisierungen vorzunehmen und die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom 09.10.2018 auszufertigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 16:37 Uhr