17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße); Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 die Durchführung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Schützenstraße beschlossen.

Ziel der Planung ist eine Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes an die Gebietsausweisungen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schützenstraße“. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zukünftig Rechnung tragen zu können, soll entlang der Schützenstraße anstelle des Mischgebietes demzufolge ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Lediglich der Bereich um die Bäckerei an der Ecke Marienplatz-Schützenstraße soll entsprechend der aktuellen Nutzung nach wie vor als Mischgebiet dargestellt werden.  

Die frühzeitige Information über die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung im Bereich der Schützenstraße sowie deren Auswirkungen und die Eröffnung der Möglichkeit zur Stellungnahme erfolgte bereits im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Schützenstraße“. Auf Ebene der nun parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung wird daher keine Erforderlichkeit zur Durchführung eines separaten Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gesehen, so dass aus Sicht der Verwaltung nach Billigung des FNP-Änderungsentwurfes unmittelbar die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden kann.  

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den in heutiger Sitzung vorgestellten Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße). Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsunterlagen inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2018 auszufertigen .

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 16:37 Uhr