Erstmalige Herstellung der Wörthseestraße zw. Hs.Nr. 1 und HsNr. 17A, Durchführungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2018 wurde durch den Rechtsanwalt Herrn Dr. Halter die Rechtslage zur Bedeutung einer erstmaligen endgültigen Herstellung und die gemeindliche Verpflichtung zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen erläutert.

Aus Gründen der Gleichbehandlung der Anwohner der Wörthseestraße müsste nach dem hinteren Teil auch der vordere Teil zwischen HsNr. 1 und HsNr. 17A erstmalig endgültig hergestellt werden.

Die geschätzten Projektkosten für diesen Abschnitt belaufen sich auf rd. 555.000,- €, davon sind Kosten in Höhe von rd. 60.000,- € von der Gemeinde zu tragen. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushaltsjahren 2019 (100.000,- €) und 2020 (455.000,- €) im Haushalt einzustellen. Es besteht mit Beginn der Baumaßnahmen die Möglichkeit, Vorausbescheide zu erlassen, um eine teilweise Deckung der Mittel zu erreichen.
Die Planungsleistung wird, wie auch bei dem Abschnitt Hs.Nr. 53 bis 79 durch das Bauamt durchgeführt. Honorare fallen nicht an.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur Planung dieser Maßnahme und Bereitstellung der Haushaltsmittel.

Beschluss

Das Gremium stimmt der Planung der Maßnahme „Erstmalige endgültige Herstellung der Wörthseestraße zwischen HsNr. 1 und HsNr. 17A“ zu. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalten 2019 (100.000,- €) und 2020 (455.000,- €) eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2019 16:43 Uhr