Antrag Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Antrag

  1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2019. Das Programm soll im Jahr 2019 mit € 75 000,- unterstützt werden.
  2. Sollten im Laufe des Jahres 2019 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25. 000,- erhöht werden.

Begründung

  • Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
  • Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 20 Jahren wurde  im Jahr 2018 eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 724 Tonnen erreicht (siehe beiliegende Statistik). Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
  • Der Sonderbericht des Weltklimarates vom 06.10.2018 zu den Auswirkungen einer globalen Temperaturerhöhung von über 1,5° gegenüber dem vorindustriellen Level zeigt - übertragen auf unsere kommunale Ebene - zwei Dinge ganz klar:
    1. Wir sind mit unserem Förderprogramm auf dem richtigen Weg in die richtige Richtung und
    2. Alle Anstrengungen zum Klimaschutz müssen deutlich verstärkt werden.

Beschluss

1.
Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019 fort zu führen. Mittel in Höhe von 75.000.- € werden in den Haushalt für das Jahr 2019 eingestellt.

2.
Sollten im Laufe des Jahres die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, wird der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – um bis zu 25.000.- € erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2019 16:43 Uhr