Kommunale Ausschreibung Strom / Ökostrom - Bündelausschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Am 18.12.2012 wurde in der Gemeinderatssitzung grundsätzlich beschlossen, dass die Gemeinde eine Ausschreibung für Ökostrom mit klimaschutzrelevanten Kriterien durchführt. Um Kosten zu sparen, lassen mehrere Gemeinden und Verbände im Landkreis Starnberg deshalb zeitgleich durch eine Kanzlei ausschreiben. Diese Bündelausschreibung ist eine sehr komplexe und zeitaufwendige Maßnahme.

Die Stromlieferverträge der Gemeinde müssen Anfang 2020 neu ausgeschrieben werden. Nachdem wir bei der letzten Ausschreibung mit dem Ingenieurbüro Specht sehr positive Erfahrungen gemacht haben und es den gewünschten Erfolg gebracht hat (günstige Preise, Bezug von qualifiziertem Ökostrom), schlägt die Verwaltung vor, wieder in ähnlicher Form auszuschreiben.
Bereits einige Körperschaften der letzten Bündelausschreibung im Landkreis und benachbart haben sich wieder für die Kanzlei Specht entschieden. Somit könnten wir uns einer Bündelausschreibung anschließen. Die Höhe der Kosten beläuft sich wie beim letzten Mal auf ca. 1.500.- €.
Da die Ökostromausschreibungen immer zahlreicher werden ist der gewünschte Effekt einer Verknappung des Angebotes und damit der Entwicklung eines Eigenwertes von ökologisch sinnvoll produziertem Strom eingetreten. Daher sollte die Ausschreibung möglichst frühzeitig begonnen werden, um ausreichend Kapazitäten zu einem guten Preis sichern zu können.
Unter anderem werden als Rahmenbedingungen festgesetzt:
  • Ökostromkriterien in Anlehnung an den Leitfaden des Umweltbundesamtes (regenerative Neuanlagenquote vermutlich mit bestimmten Umweltstandards)
  • Ausschreiben der Handelsmarge statt des Energiepreises
  • Verlängerung auf bis zu 4 Jahre Laufzeit möglich
  • Günstiger Fixpreis der Ausschreibung
  • Durchgehende Betreuung durch Ingenieurbüro Specht
Beschlussantrag:

1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Seefeld für den Zeitraum ab 01.01.2020  auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung).
2.        Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, voraussichtlich aus neuen Anlagen und neuen Bestandsanlagen mit kaufmännisch  bilanzieller Direktlieferung ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.

3.        Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist auf das, für die Gemeinde Seefeld wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

4.        Der Bürgermeister wird ermächtigt, bestehende Stromlieferverträge zum 31.12.2019 zu kündigen.


Begründung

Beschlussantrag zu 1.:
Durch die Ausschreibung des Stroms zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften zusammen mit anderen Kommunen soll ein Bieterwettbewerb mit preissenkender Wirkung erzeugt werden. Zudem sollen durch die Bündelung der Nachfrage günstigere Preise erzielt und der Verwaltungsaufwand für die, an der Bündelausschreibung teilnehmenden Kommunen, bei der Strombeschaffung gesenkt werden.
Der Strombedarf soll mit Liefertermin ab dem 01.01.2020 ausgeschrieben werden.

Beschlussantrag zu 2.:
Das Ziel der Ökostromausschreibung ist – im Rahmen der energiewirtschaftlichen Möglichkeiten – einen zusätzlichen Umweltnutzen zu erzeugen bzw. einen Beitrag zur Energiewende zu leisten (sog. qualifizierte Ökostromausschreibung). Gleichzeitig soll die Abgabe von wirksamen Angeboten gewährleistet und die finanziellen Belastungen für die Ausschreibungsteilnehmer kalkulierbar sein.
Die Ausschreibung erfolgt daher im Grundsatz nach dem im Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Bundesumweltamts zur Beschaffung von Ökostrom enthaltenen Ausschreibungsmodell. Neben dem angebotenen Gesamtpreis wird das Anlagenalter der Stromerzeugungsanlagen als Zuschlagskriterium berücksichtigt. Um die Ausschreibung insbesondere für kleinere Ökostromanbieter attraktiver zu gestalten und um die Abgabe von wirksamen Angeboten  zu gewährleisten, werden die im Leitfaden enthaltenen Vorgaben zweckdienlich angepasst. Hierzu gehört etwa eine höhere Anrechnungsquote für regenerativen Strom aus älteren Erzeugungsanlagen.
Die Ausschreibungsunterlagen für qualifizierte Ökostromausschreibungen sind inhaltlich komplex und umfangreich. Es besteht daher die Möglichkeit, dass kein oder kein wirksames Angebot abgegeben wird. Durch Aufnahme des Nebenangebots für konventionellen Strom wird sichergestellt, dass die Ausschreibung auch in diesen Fällen mit einem Zuschlag beendet werden kann. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs für eine Ausschreibung keine erneute Ausschreibung mit Stromlieferung zum 01.01.2020 durchgeführt werden kann.    

Beschlussantrag zu 3.:
Eine Bevollmächtigung der ausschreibenden Stelle zur Entscheidung über die Zuschlagserteilung ist aus folgenden Gründen sinnvoll:
Nach Abgabe der Angebote müssen diese ausgewertet und über die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes entschieden werden. Anschließend werden alle Bieter über das Ergebnis informiert. Nach einer vom Vergaberecht zwingend vorgeschriebenen Mindestfrist von 10 Tagen kann dann der Zuschlag erfolgen (sog. Binde- und Zuschlagsfrist).
Während des Zeitraums zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Änderungen der Beschaffungspreise während dieses Zeitraums stellen für die Bieter ein finanzielles Risiko dar, welches regelmäßig durch Aufschläge auf den Angebotspreis ausgeglichen wird. Um ein möglichst günstiges Angebot zu erhalten, ist es daher erforderlich, die Bindefrist für die Bieter im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben so kurz wie möglich zu halten. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch die ausschreibende Stelle erfolgt ausschließlich anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zuschlagskriterien. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Insofern sollte der lediglich formale Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot von der ausschreibenden Stelle erteilt werden können.  

Beschluss

1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Seefeld für den Zeitraum ab 01.01.2020  auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung).
2.        Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, voraussichtlich aus neuen Anlagen und neuen Bestandsanlagen mit kaufmännisch  bilanzieller Direktlieferung ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.

3.        Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist auf das für die Gemeinde Seefeld wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

4.        Der Bürgermeister wird ermächtigt, bestehende Stromlieferverträge zum 31.12.2019 zu kündigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2019 16:43 Uhr