Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs.1 Nr.2 BauGb für den Bereich Am Hart/Hartstraße in Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö Beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Mit Bedauern hat die Verwaltung der Gemeinde Seefeld den Tod von Herrn Wolfgang Dallmeyr am 11.11.2018 zur Kenntnis genommen. Herr Dallmeyr ist in der Gemeinde mit seinen Koppeln und Wiesen, die er gerade auch älteren oder kranken Pferden zur Verfügung stellt als großer Pferdeliebhaber bekannt gewesen. Er verstarb ohne offensichtliche Erben zu hinterlassen.

Derzeit bemüht sich die Verwaltung um Aufklärung der Rechtsituation im Hinblick auf das Erbe beim Nachlassgericht in Starnberg. Die Ermittlungen des Nachlassgerichts dauern zurzeit noch an und werden voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen und sind im Ergebnis offen.

Vor dem dargestellten Hintergrund und der Tatsache, dass es sich bei den Flächen, die im Eigentum von Herrn Dallmeyr standen, um ca. 51.000 m² Grund und Boden handelt und die Eigentümerfrage gänzlich ungeklärt ist, ist es zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne von §1 Abs.6 BauGB aus vielen Gründen erforderlich, dass die Gemeinde Seefeld mittels einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs.1 Nr.2 BauGB die Entwicklung dieser Flächen effektiv mitbestimmen kann.

Der Erlass der besonderen Vorkaufsrechtssatzung begründet sich dabei im Einzelnen wie folgt:

Die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke sind Bestandteil eines landwirtschaftlichen Hofes mit Pferdehaltung. Der westliche Teilbereich ist teilweise bebaut (landwirtschaftliche Gebäude, zum landwirtschaftlichen Betrieb zugehörige Wohnnutzungen), der östliche Teilbereich setzt sich aus landwirtschaftlichen Freiflächen (Pferdekoppeln, Wiesen) zusammen. Die zukünftige Entwicklung des landwirtschaftlichen Hofes und der dazugehörigen Freiflächen ist nach Versterben des Eigentümers ungewiss.  

Die Grundstücke befinden sich in einem städtebaulichen Spannungsfeld zwischen gewerblichen oder gewerbeähnlichen Nutzungen (Holzhandel Schlecht, Technologiepark, Wertstoffhof), Wohnnutzungen am nordwestlichen Ortsrand von Seefeld (Blumenweg, Hartstraße, An den Meisterwiesen) sowie naturschutzrechtlich und wasserwirtschaftlich sensiblen Flächen entlang des Aubachs. Mitten durch das Areal fließen zwei Arme des Aubachs, deren Uferflächen ausgeprägte Vegetationsstrukturen aufweisen und Bestandteil eines Überschwemmungsgebietes sind. Des Weiteren verlaufen über den östlichen Teilbereich der Grundstücksflächen drei große unterirdische Tagwasserkanalstränge, über die ein Großteil des anfallenden Oberflächenwassers des Ortsteils Seefeld an drei Einleitstellen in die Vorflut des Aubachs eingeleitet wird. Zudem verlaufen zwei Hauptstränge der Schmutzwasserkanalisation über Teile des Areals.

Aus Sicht der Gemeinde Seefeld ist die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich zwischen Am Hart und Hartstraße von sehr hoher Bedeutung und liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Insbesondere sollen die folgenden städtebaulichen Ziele und Maßnahmen sichergestellt werden:
 
  1. Sicherung der bestehenden Entsorgungseinrichtungen (Tag-/Schmutzwasserkanalisation)
  2. nach Möglichkeit Optimierung der Einleitungssituation (Absetz-/Rückhalteeinrichtungen o.ä.)
  3. Schutz der naturschutzrechtlich und wasserwirtschaftlich sensiblen Uferbereiche
  4. ggf. angemessene Ortsabrundung im Bereich der Wohnbebauung
  5. Vorbeugung immissionsschutzrechtlicher Konflikte zwischen Gewerbe und Wohnen

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Satzungsentwurf über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Am Hart und Hartstraße i.d.F. vom 04.12.2018  als Satzung.

2.         Die Satzung ist gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2019 16:43 Uhr