Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs (Gesamtüberarbeitung FNP)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 10

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat am 18.07.2018 den Entwurf der Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 24.10.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um erneute Stellungnahme zu dem Entwurf des Flächennutzungsplanes gebeten.

Eine mögliche Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld beschränkt sich auf den Bereich der unmittelbar an Drößlinger Flur angrenzenden Gemarkung Frieding. Für die restlichen Bereiche sind keine Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld zu erwarten. Auszüge aus dem aktuellen FNP-Entwurf sind der Anlage 1 zu entnehmen (Auszüge aus Planzeichnung und Begründung für den Bereich Ortsteil Frieding).

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Dezember 2017 im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung erstmals um Stellungnahme zu den Planungen der Gemeinde Andechs gebeten. Der Sachverhalt wurde daraufhin in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2017 beraten. In der Stellungnahme der Gemeinde Seefeld wurde folglich auf die Verkehrsproblematik in Bezug auf die Ortsdurchfahrt Drößling und die grundsätzlichen Bedenken der Gemeinde Seefeld in Hinblick auf gewerbliche Bauflächenausweisungen nördlich von Frieding hingewiesen.

Die Gemeinde Andechs hat diese Anregungen und Bedenken zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Abwägung wie folgt dazu Stellung genommen (siehe Anlage 2):
„Die Gemeinde Andechs nimmt die Stellungnahme der Gemeinde Seefeld zur Kenntnis. Auch deshalb werden die geplanten Bauflächen nördlich von Frieding in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen als Sondergebiete mit konkreter Zweckbestimmung festgesetzt. Der Ansiedlung von Gewerbe, welches viel Verkehr induziert, kann somit entgegengewirkt werden. Die ursprüngliche Größe wurde von 12,7 auf 8,5 ha deutlich reduziert. Da es sich jedoch größtenteils um eine Weiterentwicklung von bestehenden Betrieben handelt, kann die Gemeinde Andechs auf den Standort keinesfalls vollständig verzichten. Daher sieht die Gemeinde durch die vorliegende reduzierte Planung die Belange der Gemeinde Seefeld angemessen berücksichtigt.“

Nach Prüfung des neuen FNP-Entwurfes i.d.F. vom 18.07.2018 wurden im Vergleich zum Vorentwurf folgende wesentliche Anpassungen in den Planunterlagen festgestellt (siehe vergleichende Gegenüberstellung in Anlage 3):
  1. Reduzierung der Mischgebietsflächen (MI) zwischen Kirchleitenweg, Pankrazweg und STA 9 zugunsten von Allgemeinen Wohnbauflächen (WA)
  2. Umwidmung von Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Handwerk“ zwischen STA 9 und Steyrerweg in allgemeine Gewerbegebietsflächen (GE)
  3. Geringfügige Reduzierung bzw. Anpassung  der Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Straßen und Tiefbau“ im Bereich der geplanten Ortsumfahrung STA 9

Des Weiteren wurde in der Begründung des FNP-Entwurfes auf S. 73 folgende Umformulierung vorgenommen:
  • Text alt: „Die Ortsdurchfahrt Drößling ist nicht für einen Gewerbeverkehr ausgelegt. Daher ist die zu erwartende Verkehrsbelastung zu berücksichtigen und verkehrsarmes Gewerbe anzusiedeln.“ 
  • Text neu: „Entsprechend dem Ausbauzustand der STA 9 und der STA 2070 sollte nur verkehrsarmes Gewerbe angesiedelt werden.“

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Anregungen und Bedenken in Bezug auf die Bauflächenausweisungen im Norden von Frieding weiterhin grundsätzlich aufrechtzuerhalten und die Gemeinde Andechs vor dem Hintergrund der Verkehrsprobleme im Ortsteil Drößling um eine möglichst behutsame und zurückhaltende Planung zu bitten (siehe Beschlussvorschlag).

Anlagen:
Anlage 1: FNP-Entwurf (Auszug aus Planzeichnung und Begründung für den Ortsteil Frieding)
Anlage 2: Auszug aus der Abwägung zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Anlage 3: Vergleichende Gegenüberstellung Planzeichnung (aktueller Entwurf – Vorentwurf)

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schwerlastverkehr die Ortsdurchfahrt Drössling nicht zusätzlich belasten darf. Im Beschlussvorschlag wird auf diese Problematik hingewiesen.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld nimmt den Entwurf des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 18.07.2018 zur Kenntnis.

Die Anregungen und Bedenken in Bezug auf die Bauflächenausweisungen im Norden von Frieding werden weiterhin grundsätzlich aufrechterhalten. Es wird bedauert, dass im Bereich zwischen Steyrerweg und STA 9 eine teilweise Umwidmung von Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Handwerk“ in Gewerbegebiet erfolgt. Die Gemeinde Andechs wird gebeten, bei der zukünftigen baulichen Entwicklung im Norden von Frieding möglichst behutsam und zurückhaltend vorzugehen, um eine Verschärfung der verkehrlichen Belastung auf der STA 9 zu verhindern. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt Drößling nicht für gewerblichen Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert ist.

Davon abgesehen werden keine weiteren Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2019 16:43 Uhr