Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching (Bebauungsplan "Widdersberg - östlich der Dorfstraße")


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö 11

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 15.01.2018 beschlossen, für den Bereich zwischen Dorfstraße und Burgstraße im Ortsteil Widdersberg den Bebauungsplan „Widdersberg - östlich der Dorfstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

Ziel der Planung ist der Schutz sowie der Erhalt der bestehenden dörflichen Struktur, welche innerhalb des Geltungsbereiches insbesondere  durch eine aufgelockerte Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Um diesen städtebaulichen Charakter zu erhalten, soll u.a. die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude auf maximal 2 beschränkt und die Anordnung der Gebäude durch Ausweisung konkreter Bauräume festgelegt werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 12.11.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die im Eigentum der Gemeinde Seefeld befindlichen Grundstücke im Bereich der Gemarkung Widdersberg (Flurstücke 62, 211/3, 213) werden durch die Planung nicht tangiert. Auch sonst ist eine Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld nicht zu erkennen. Aufgrund dessen wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.  

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Widdersberg - östlich der Dorfstraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2019 16:43 Uhr