Bauantrag zur Sanierung und zum Umbau eines Altbestandes; Bauort: Gut Tiefenbrunn; Bauantrag-Nr. 52/2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.09.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Der Bestandsbau befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr.794/1 der Gemarkung Unering. Das Grundstück weist eine Größe von 22.589 m² auf und ist mit einer Vielzahl von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaut, die in ihrer Gesamtheit das Gut Tiefenbrunn bilden. Der vorliegende Bauantrag betrifft das sogn. Försterhaus, welches bereits vor dem 2. Weltkrieg errichtet wurde, so dass keine baurechtlichen Unterlagen seitens der Gemeinde hierzu vorhanden sind.

Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft und Baudenkmal dargestellt.

Bisher war das Wohnhaus zu Wohnzwecken vermietet. Laut Bescheid des Landratsamtes vom 30.11.1994 (Az.: 503-BANr.71-10/94-baa) wurde der Einbau eines Heizkamines „im bestehende Wohnhaus“ genehmigt. Damit wurde die Wohnnutzung seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt.

Mit dem vorliegenden Bauantrag plant der Antragsteller die Sanierung des Bestandsgebäudes. Dazu wird das Untergeschoss (UG), welches derzeit nur aus einer Garage und Kellerräumen bestand in eine Wohnung umgenutzt. Dazu wird u.a. eine der doppelflügeligen Einfahrtstore durch eine Glasfront ersetzt. Weiterhin wird im UG eine ebenerdige und von einem Balkon überdachte Terrasse errichtet. Im Erdgeschoss (EG) wird die derzeit bestehende Veranda um einen mit 1,50 m auskragenden Balkon vergrößert bzw. um 3,50 m verlängert. Dieselbe Maßnahme trifft in denselben Maßnahmen das darüber liegende Obergeschoss (OG). Begleitend sind zahlreiche Umbaumaßnahmen im Inneren geplant, die in ihrer Vielzahl verfahrensfrei sind, aber in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren einzubeziehen sind.

Die Erschließung nach Art.4 Bayerische Bauordnung (BayBO)  ist gesichert. Der Antragsteller hat entsprechende Schreiben des Landratsamtes Starnberg hinsichtlich der Trinkwasserversorgung aus einer Eigenwasserversorgung und das Bestehen einer privaten Abwasserbehandlungsanlage vorgelegt.

Es werden vier neue, offene Stellplätze angelegt.

Anlagen:
  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)

Beschlussvorschlag

Der Bauvorhaben in der Fassung vom 18.07.2018 wird gem. § 35 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller und die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt in Starnberg auf die Darstellung des antragsgegenständlichen Gebäudes als Baudenkmal im Flächennutzungsplan der Gemeinde Seefeld.

Beschluss

Der Bauvorhaben in der Fassung vom 18.07.2018 wird gem. § 35 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller und die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt in Starnberg auf die Darstellung des antragsgegenständlichen Gebäudes als Baudenkmal im Flächennutzungsplan der Gemeinde Seefeld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2018 10:22 Uhr