Bauantrag zur Errichtung einer Außentreppe und einer Gaube; Bauort: Fl.Nr.5, Am Osterfeld 18a in Unering; Bauantrag-Nr.63/2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.12.2018 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.5 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 4.530 m² ist bebaut mit einer Hofstelle und zwei aneinander liegenden Wohnhäusern. Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan das Grundstück als Dorfgebiet „MD“ dargestellt.

Der vorliegende Bauantrag hat die Errichtung einer Außentreppe und einer Gaube zum Gegenstand. Die Treppe ist mit 4,94 m Länge x 1,00 m Breite geplant. Am unteren Ende befindet sich ein Absatz mit 1,00 m x 1,00 m. Am oberen Ende eine Aufstellfläche 3,20 m x 1,00 m. Mit dem Bau der Treppe sollen die Außenfenster im Bereich der Treppe verschlossen werden, und an der Nordseite neu erstellt werden.

Zusätzlich ist im DG noch der Einbau einer leinen Gaube in den Abmessungen 1,40 m Breite x 1,575 Höhe, in der Dachfläche stehend geplant.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Anlagen:

  • Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 03.09.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 03.09.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2019 11:47 Uhr