Bebauungsplan "Eichtalweg"; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichtalweg“, Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen im Bereich südlich des Eichtalwegs im Ortsteil Drößling.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 20.02.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.03.2018 bis zum 06.04.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.02.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.04.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 10.07.2018 sind farblich entsprechend markiert.

Sitzungsverlauf

Die im Zuge des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise sowie die daraus resultierenden Änderungen werden von der Verwaltung vorgestellt.
Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, entlang der Erlinger Straße eine Fußwegverbindung in Richtung Frieding planerisch zu sichern. Dies soll im überarbeiteten Entwurf noch eingearbeitet werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.07.2018). Die Abwägung vom 10.07.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Eichtalweg“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.07.2018, bestehend aus Satzung und Begründung.

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.09.2018 09:39 Uhr