17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße); Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bisher unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld.

Im Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die bebauten Flächen entsprechend der tatsächlichen derzeitigen und zukünftigen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet („WA“) festgesetzt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist ein Großteil der Flächen entlang der Schützenstraße jedoch noch als Mischgebiet („MI“) ausgewiesen.

Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung tragen zu können, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Dabei soll entlang der Schützenstraße anstelle des Mischgebietes zukünftig ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Lediglich der Bereich um die Bäckerei an der Ecke Marienplatz / Schützenstraße soll entsprechend der aktuellen Nutzung nach wie vor als Mischgebiet dargestellt werden.

Anlage: Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Darstellung des Änderungsbereiches

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2018 09:39 Uhr