Anregung einer Gemeindegrenzänderung zwischen den Gemeinden Seefeld und Weßling durch das Vermessungsamt Landsberg Lech in zwei Fällen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

1.
Mit Schreiben vom 25.04.2018 bittet das Landratsamt Starnberg als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde um Beschlussfassung zur Anregung des Vermessungsamtes Landesberg Lech zum annährend flächengleichen Tausch von Grundstücken der Gemarkungen Meiling und Weßling, die durch den Bau der Umgehungstraße zum neuen Autobahnanschluss zerschnitten wurden.

Das Vermessungsamt Landsberg Lech schlägt vor, die Grundstücke Fl.Nr.697, 696 und 695 der Gemarkung Weßling mit zusammen 15.573 m² gegen die Fl.Nr.347/7 (Straßenkörper) und 347/6 der Gemarkung Meiling mit zusammen 16597 m² zu vertauschen. Es handelt sich dabei von ihrem derzeitigen Bestand um überwiegend bewaldete Flächen bzw. einen kleineren Teil Wiese (vgl. Luftbild).

Überwiegendes Argument ist die Zuordnung des Straßenkörpers zur Gemarkung Weßling, die Ermöglichung von Grundstückverschmelzungen bei den Privateigentümern und die Möglichkeit zur Neuordnung der Jagdreviere. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf das Schreiben des Vermessungsamtes Landsberg am Lech vom 08.03.2018 in Anlage verwiesen.

Es besteht keine rechtliche Pflicht die Grenzänderung vorzunehmen, eine negative Rechtsfolge ergibt sich für die Gemeinde nicht. Ein ablehnender Beschluss ist allerdings zu begründen.

Anlagen:

  • Luftbild
  • Übersichtsplan
  • Schreiben Landratsamt vom 25.04.2018
  • Schreiben Vermessungsamt Starnberg vom 08.03.2018


2.
Mit Schreiben vom 22.05.2018 bittet das Landratsamt Starnberg als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde um Beschlussfassung zur Anregung des Vermessungsamtes Landesberg Lech zum annährend flächengleichen Tausch von Grundstücken der Gemarkungen Meiling und Oberpfaffenhofen, die an das Grundstück Fl.Nr.377 Meiling angrenzen. Dieses Flurstück ist im als großes zusammenhängendes Waldstück Eigentum der Erzdiözese München und Freising. An dessen nördlichen Rand liegen die privaten Waldflächen 547 und 5487 der Gemarkung Oberpfaffenhofen. Die Gemeindegrenze durchschneidet diese Grundstücke, so dass vier kleine Flurstücke der Erzdiözese auf Weßlinger Gemeindegebiet und je eine kleine Teilfläche der Privatfläche auf Seefelder Flur liegen.
Die Tauschfläche beträgt 344 m² zu 379 m² zulasten der Gemeinde Seefeld. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf das Schreiben des Vermessungsamtes Landsberg am Lech vom 08.03.2018 in Anlage verwiesen.

In einem Gespräch mit der Verwaltung setzte sich Herr Michael Muther als Erster Bürgermeister der Gemeinde Weßling für die Gemeindegrenzänderung, gerade auch zum Zwecke der Neuordnung der Jagdreviergrenzen persönlich ein.

Anlagen:

  • Übersichtsplan
  • Schreiben Landratsamt vom 22.05.2018
  • Schreiben Vermessungsamt Starnberg vom 28.03.2018
  • Beschlussauszüge der Gemeinde Weßling

Beschluss

1. Gemeindegebietsänderung betreffend Flurstücke 347/6 und 347/7, Gmk. Meiling
       
       Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld stimmt der Gemeindegebietsänderung, wie in der Tabelle des Landratsamtes Starnberg aufgeführt (siehe Anlagen zu 1.), zu. Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld ist damit einverstanden, dass im Umgliederungsgebiet jeweils das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft gilt.

2. Gemeindegebietsänderung betreffend Flurstücke 377/1 und 377/2, Gmk. Meiling
       
       Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld stimmt der Gemeindegebietsänderung, wie in der Tabelle des Landratsamtes Starnberg aufgeführt (siehe Anlagen zu 2.), zu. Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld ist damit einverstanden, dass im Umgliederungsgebiet jeweils das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft gilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2018 09:39 Uhr