Das bei Baumaßnahmen anfallende Aushubmaterial kann und darf gemäß gesetzlicher Vorgaben (z.B. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, etc.) erst mit dem Vorliegen einer Klassifizierung (die durch eine Beprobung festgelegt wird) von der Baustelle entfernt werden. Eine Zwischenlagerung im Baustellenbereich (z.B. Straßen- und Kanalbau) ist nicht möglich, da üblicherweise der Anliegerverkehr aufrecht zu erhalten ist und die Arbeiten durch die Zwischenlager behindert bzw. unmöglich werden. Ein Verbringen des Aushubmaterials von der Baustelle auf entfernte Zwischenlagerflächen ist nur dann zulässig, wenn diese Flächen eine immissionsrechtliche Genehmigung haben.
Die Zwischenlagerung erfolgt in Haufwerken mit einer Größe bis zu 250 m³, die Beprobung und Analytik eines Haufwerks benötigt i. d. R. eine Woche. Anschließend kann der Entsorgungsweg festgelegt und organisiert werden, hierfür ist ebenfalls eine Zeitspanne von einer Woche anzusetzen. Da die Baustelle in dieser Zeit nicht ruht, fallen weitere Aushubmengen an, die in einem neuen Haufwerk gelagert werden müssen. Daraus ergibt sich eine Größe der Lagerfläche, die das Aufschütten von mindestens drei, besser vier Haufwerken zu je 250 m³ ermöglicht, um einen kontinuierlichen Baufortschritt zu ermöglichen. Inklusive der Bewegungsflächen für Anlieferung und Abtransport ergibt sich je nach Örtlichkeit ein Flächenbedarf zwischen 2.300 und 2.800 m². Noch nicht berücksichtigt ist hierbei das Ausführen mehrerer Tiefbaumaßnahmen zur gleichen Zeit.
Um also zukünftig Tiefbaumaßnahmen innerörtlich durchführen zu können, sind zwingend Lagerflächen, die eine immissionsrechtliche Genehmigung besitzen, zur Zwischenlagerung von Aushubmaterial durch die Gemeinde vorzuhalten.
Die Verwaltung hat drei mögliche Standorte für die Errichtung einer Lagerfläche eruiert und auf Machbarkeit hin geprüft.
Standort 1: Erweiterungsfläche Gewerbepark Seefeld, Jahnweg
VT: Fläche im Eigentum der Gemeinde
Baurecht ist vorhanden
Erschließung muss sowieso erfolgen
NT: Fläche steht nicht zum Verkauf zur Verfügung
Verkehrszunahme im unteren Teil der Mühlbachstraße und im Jahnweg
Standort 2: Fläche zwischen Wertstoffhof und Asylbewerberunterkunft, Ulrich-Haid-Straße
VT: verkehrsgünstige Lage
Nachbarschaft zu vergleichbarer Einrichtung
Erschließung vorhanden
NT: Fläche nicht im Eigentum der Gemeinde
Bauleitplanverfahren erforderlich (zeitintensiv)
Standort 3: Gemeindegrenze nach Hadorf, Nähe Kompostieranlage
VT: weit ab von urbaner Bebauung
NT: Fläche nicht im Eigentum der Gemeinde
Aussiedlerhof in näherer Nachbarschaft
Bauleitplanverfahren erforderlich (zeitintensiv)
weite, kostspielige Transportwege
starke Verkehrszunahme auf Ortsdurchfahrt Unering / Drößling
Angesichts der zeitlichen Komponente, ohne Lagerfläche kein Kanalbau Hedwigstraße oder Straßenausbau möglich, und nach Abwägung der Vor- und Nachteile kommt aus Sicht der Verwaltung nur der Standort 1 im Gewerbepark Seefeld, Jahnweg in Frage.