18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Im Bereich des Gasthofes mit Landhotel Sepperlwirt im Ortsteil Meiling kommt es während der Stoßzeiten (v.a. in den Sommermonaten und am Wochenende) immer wieder zu Engpässen bei den Stellplätzen. Dies hat zur Folge, dass zunehmend der öffentliche Straßenraum im Bereich der nördlichen Dorfstraße sowie Flächen entlang der Ortsverbindungsstraße in Richtung Auing bis weit in den Außenbereich hinein zugeparkt werden. Neben einer steigenden Belastung für die Anwohner stellt diese Situation auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar.

Gemäß Baugenehmigung sind für den Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb in seiner jetzigen Größenordnung insgesamt 32 Stellplätze nachzuweisen. Entsprechend einer Auflistung und Darstellung des Betreibers stehen derzeit 36 Stellplätze in der näheren Umgebung des Gasthofes zur Verfügung. Erfahrungsgemäß reiche diese Anzahl während der Stoßzeiten aber bei weitem nicht aus. Verschärfend komme hinzu, dass der Pachtvertrag für einige Ausweichparkplätze am nördlichen Ortsrand vor kurzem gekündigt wurde und diese zukünftig somit nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Ferner plant der Betreiber die Errichtung von E-Ladestationen im Bereich der bestehenden Parkplätze, wodurch weitere Stellplätze wegfielen.

Um die angespannte Stellplatzsituation zu entschärfen, Engpässe in Stoßzeiten und wegfallende Parkplätze zu kompensieren sowie auf langfristige Sicht eine ausreichend Anzahl an Stellplätzen sicherstellen zu können, möchte der Gastwirt am nördlichen Ortsrand von Meiling neue Stellplatzflächen errichten. Die ursprünglich anvisierte Anzahl der neu geplanten Stellplätze wurde nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung  von 41 auf 25 reduziert.

Da sich die neu geplanten Stellplätze im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden und im Flächennutzungsplan an dieser Stelle eine Landwirtschaftsfläche dargestellt ist, bestehen derzeit jedoch nicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Parkplatzes. Mit Schreiben vom 18.10.2018 hat der Betreiber des Gasthofes Sepperlwirt daraufhin die Einleitung der erforderlichen planungsrechtlichen Schritte beantragt (siehe Anlage 1).

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg könnte durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Umwidmung der Landwirtschaftsflächen in Parkplatzflächen, siehe Anlage 2) voraussichtlich eine Genehmigungsfähigkeit der Stellplatzflächen gemäß § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Nutzung im Außenbereich) erzielt werden. Die zusätzliche Aufstellung eines Bebauungsplanes erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich, sofern Immissionsschutzkonflikte ausgeschlossen werden können (gutachterliche Stellungnahme ggf. erforderlich) und die Befestigung/Versiegelung der Stellplatzflächen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Schotterfläche).  

Die anfallenden Planungskosten für eine Änderung des Flächennutzungsplanes (18. Änderung) müssten vom Antragsteller übernommen werden. Entsprechende Regelungen hierzu würden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages getroffen.

Sitzungsverlauf

Der Sachverhalt wird von der Verwaltung kurz vorgetragen. Trotz bereits geäußerter Bedenken seitens der unmittelbaren Nachbarschaft soll das Verfahren eingeleitet werden, da die Vorteile durch die Entschärfung der angespannten Parkplatzsituation nach Ansicht des Gremiums deutlich überwiegen. Die Stellplätze sollen allerdings nicht als reguläre Parkplätze, sondern nur als Ausweichparkplatz herangezogen werden.
Von dem Vorschlag der Ausbildung eines größeren befestigten Parkplatzes (41 Stellplätze) mit Beleuchtung wird von Seiten der Verwaltung abgeraten, da eine derartige Dimensionierung und Ausstattung voraussichtlich nicht mehr als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden könne und die Erfordernis eines Bebauungsplanes wohl nach sich ziehen würde.  
Nach einer Realisierung des Ausweichparkplatzes soll ein innerörtliches Parkverbot in der Dorfstraße in Erwägung gezogen werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 103 (Teilfläche), 104 (Teilfläche) und 105 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Meiling, durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Erarbeitung der Planunterlagen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 14:54 Uhr