Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

I.        Bebauungsplan Nr. 57 „Wieninger Schloss“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.11.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ aufzustellen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht, das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße im Ortsteil Erling nach der Aufgabe der bisherigen Nutzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Nachnutzung zuzuführen. Im Konkreten soll das Wieninger Schloss wieder seiner ursprünglichen Funktion als Wohngebäude zugeführt werden und eine maßvolle Nachverdichtung durch mehrere Neubauten (Einzel- und Mehrfamilienhäuser) in diesem Bereich erfolgen.

Da im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Anregungen und Hinweise vorgetragen wurden, die eine erneute Änderung der Planung zur Folge hatten, beschloss der Bauausschuss der Gemeinde Andechs am 04.12.2018 den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 11.12.2018 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 04.12.2018 gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Bebauungsplan Nr. 55 „Friedhof, Friedenskapelle Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 55 für den Bereich „Friedhof, Friedenskapelle Erling“ aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung des Bestandes und der geplanten Erweiterung des vorgenannten Friedhofareals an der Starnberger Straße (Kreisstraße STA 3) im Ortsteil Erling.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 12.12.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 04.07.2017 gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

I.        Bebauungsplan Nr. 57 „Wieninger Schloss“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Bebauungsplan Nr. 55 „Friedhof, Friedenskapelle Erling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 für den Bereich „Friedhof, Friedenskapelle Erling “ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 14:54 Uhr