Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Auf Grund der anstehenden Investitionen in das Tagwasserkanalnetz schlägt die Verwaltung den Erlass der im Anhang beigefügten „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seefeld" (EWS) mit Stand vom 01.01.2019. Da es für reine Tagwassersysteme keine Satzungsmuster gibt, wurde der angehängte Satzungsentwurf in Absprache mit dem Bayerischen Gemeindetag und der zuständigen Stelle im Landratsamt Starnberg erarbeitet. Dieser Teil der Satzung enthält keine Angaben über die Beiträge und Gebühren für die Benutzung des Tagwasserkanalnetzes, die Beiträge und Gebühren werden in der „Beitrags-  und Gebührensatzung zur EWS" geregelt.

Da die Festsetzung der Beiträge und Gebühren nicht willkürlich erfolgen kann, sondern anhand der tatsächlichen Kosten (Unterhalt und Investitionen) kalkuliert werden müssen, ist es zunächst erforderlich, diese Kosten zu bestimmen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Kalkulation sind die angeschlossenen Flächen, die für das gesamte Gemeindegebiet ebenfalls ermittelt werden müssen.

Eine erste Abschätzung der angeschlossenen Flächen könnte auf Basis dieser Satzung durch eine Befragung der Grundstückseigentümer erfolgen (Fragebogen-Aktion), so dass daraufhin eine erste Gebührenkalkulation erfolgen könnte. Vor der Erstellung der Bescheide müssten die Angaben aus den Fragebögen überprüft und verifiziert werden. Diese Leistung ist durch die  Verwaltung personell nicht zu erbringen und sollte auch aus Neutralitätsgründen an ein Ingenieurbüro vergeben werden.

Sitzungsverlauf

Die Öffentlichkeit soll über die Neufassung der Satzung, die bevorstehende Fragebogenaktion sowie das weitere Vorgehen in den Seefelder Nachrichten vorab informiert werden. Erst im Anschluss soll mit der Fragebogenaktion begonnen werden. Darüber hinaus wird angeregt, eine entsprechende Informationsveranstaltung für d ie Öffentlichkeit zu organisieren, sobald die Einleitungsgebühren konkret benannt werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seefeld" (EWS) mit Stand vom 01.01.2019 zu und beschließt diese. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Gremium beauftragt die Verwaltung nach in Kraft treten der EWS mit der Durchführung der Fragebogen-Aktion zur Feststellung der angeschlossenen Flächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.02.2019 14:54 Uhr