Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 04.12.2018
TOP 3:   Grundsatzbeschluss zum Tagwasserkanal

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die künftige Übertragung der Aufgabe „Regenwasserbewirt-schaftung" auf die AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe gKU (AWA) als Grundsatzentscheidung folgende allgemeingültigen Eckpunkte:

  • Integration der gemeindlichen Regenwasserkanäle der Gemeinde in die AWA
  • Dieses von der Gemeinde eingebrachte Anlagevermögen wird innerhalb der AWA als Trägerdarlehen gebucht
  • Die Gemeinde hat die Möglichkeit, hier die zukünftig anfallenden Investitionskosten (bei der Errichtung von Regenwasserkanälen) diesem Trägerdarlehen gegen zu rechnen. Zudem besteht die Möglichkeit, die jährlich anfallenden Gebühren für das Einleiten von Regenwasser der Gemeinde in die Kanäle der AWA diesem Trägerdarlehen gegen zu rechnen
  • Einführung einer für alle gleichen Satzungsgrundlage (RWS und GS zur RWS), vergleichbar der Handhabung im Bereich Schmutzwasser
  • Alle Einleiter bzw. Nutzer der Regenwasserkanäle - auch die Trägergemeinden mit den gemeindlichen Straßenflächen - zahlen entsprechend jährliche Gebühren (gemäß KAG).
  • Bei zukünftigem Neubau von Regenwasserkanälen beteiligt  sich die AWA mit 50 % an den Investitionskosten, sofern Regenwasser nicht nur von gemeindlichen Straßenflächen, sondern auch von privaten befestigten Flächen in diesen Kanal eingeleitet wird.
  • Adäquate Beteiligung der Straßenbaulastträger (auch Gemeinden) an den Investitionskosten für den Bau von neuen Regenwasserkanälen
  • Die Gemeinde ist weiterhin für den Unterhalt der der Straße zugeordneten Entwässerungseinrichtungen (z. B. Straßensinkkästen, Sickerschächte und Rigolen) zuständig
  • Gewässer 3. Ordnung, die für die Regenwasserbewirtschaftung benötigt werden, dürfen von der AWA zur Aufgabenerfüllung der Regenwasserbewirtschaftung kostenfrei genutzt werden.
  • Kostenbeteiligung der Gemeinden bei fehlenden Dienstbarkeiten / Wasserrechten, sofern hierdurch unverhältnismäßige Kosten für die AWA entstehen.

Abstimmung: 15: 2


TOP 5:   Erstmalige endgültige Herstellung des Hirten- und Unterfeldwegs - Maßnahmenbeschluss mit Mittelbereitstellung und Planerbeauftragung

Beschluss:

1.        Das Gremium stimmt der Maßnahme „Erstmalige endgültige Herstellung des Hirten- und Unterfeld“ zu. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2019 (200.000,- €) und 2020 (609.000,- €) im Haushalt eingestellt.
2.        Das Gremium stimmt der Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Renner Consulting GmbH zu.

Abstimmung: 17:0


TOP 7:   Genehmigung zur Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
(hier: Wasserleitungsrecht)

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde zur Pfandfreigabe einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Wasserleitungsrecht) am Grundstück Fl.Nr18/12 zugunsten der Gemeinde Seefeld des Notars Dr. Gerhard Brandmüller in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:0


Sitzung vom 18.12.2018
TOP 1:   Digitalfunk BOS; Übernahme der Mehrkosten für den Alternativwechsel am
          Standort Hechendorf

Beschluss:

Für die Verlegung des BOS Funkmastens an den von der Gemeinde gewünschten Standort U 03 alt werden Haushaltsmittel für die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 129.487,36 € bereitgestellt

Abstimmung: 16:0


TOP 2:   Elektronische Ladung per Ratsinformationssystem (RIS); Änderung der
          Geschäftsordnung

Beschluss:

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Seefeld erhält in § 24 Abs. 1 bis 3 folgende neue Fassung:

„(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. ²Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. ³Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) Im Falle einer elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. ²Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. ³Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.“

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt zum 1.1.2019 in Kraft

Abstimmung: 16:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

Datenstand vom 04.04.2019 11:41 Uhr