Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage; Bauort: Fl.Nr.892/1, Nähe "Am Riedfeld" in Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2019 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Unternehmensverwaltung Graf-Toerring zu Jettenbach wendet sich mit einer formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken Fl.Nr.892/1 und 892 an die Gemeinde Seefeld. Abgefragt werden soll, ob der Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu einem nachfolgend noch zu stellenden Bauantrag in Aussicht stellen kann. Angesichts der Auswirkung im verkehrlichen Bereich und des Bauvolumens von gleich zwei Mehrfamilienhäusern soll der Gemeinderat möglichst frühzeitig in die Planung einbezogen werden.

Die Grundstücke  Fl.Nr.892/1 und 892 sind derzeit unbebaut. Im Flächennutzungsplan sind sie als Mischgebiet (MI) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Der derzeit bestehende Schuppen auf der Fl.Nr.892/1 ist zum Abriss vorgesehen.

Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die beiden Mehrfamilienhäuser befinden sich ausschließlich auf der Fl.Nr.892/1 mit einer Grundstücksgröße von 954 m². die Tiefgarage umfasst in Teilen auch das Grundstück Fl.Nr.892 mit einer kleineren Teilfläche. Die Tiefgarage soll Tiefgarage bietet Platz für 18 Stellplätze und deckt damit den gesamten Stellplatzbedarf für beide Mehrfamilienhäuser. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll über den Fortsatz des Ahornwegs erfolgen, der als Ortsstraße gewidmet ist. Derzeit hat der Fortsatz eine Breite von ca. 4,50 m und ist im Bereich der Einmündung auf den breiter ausgebauten Teil des Ahornwegs mit einem Poller zur Durchfahrt gesperrt.

Die beiden Mehrfamilienhäuser sind in den Abmessungen 12 m x 18 m geplant. In Abhängigkeit vom stark hängigen und variierenden Gelände ist das Haus 1 in einer Bebauung UG, EG, 1. OG und Dach (3 Vollgeschosse) geplant. Talseitig entsteht eine Wandhöhe von 8,50 m, straßenseitig zum Riedfeld von 6,12 m.  Das Haus 2 ist mit einer Bebauung Keller, EG, 1. OG und Dach (3 Vollgeschosse) vorgesehen. Die maximale Wandhöhe beträgt talseitig 7,90 m und straßenseitig 6,69 m. Die Dachneigung soll 43 Grad betragen.

Die Baukörper dürften sich nach § 34 BauGB einfügen. Die genehmigten Wandhöhen im Bereich der neuen Doppelhausbebauung „Am Riedfeld“ sind vergleichbar. Die vergleichbaren talseitigen Wandhöhen ergeben unmittelbar sich an der Graf-Toerring-Straße mit 7,345 m. Allerdings ist die besondere Geländesituation auf dem Baugrundstück zu beachten, die wesentlich steiler ist, so dass das UG bei Haus 1 hervortritt. Da das Haus aber nicht unmittelbar an der Graf-Toerring-straße steht wie das Vergleichsobjekt, ist die Wirkung eine andere. Ein „reindrücken der OKFFB im EG auf das talseitige Niveau zieht eine Wasserproblematik berg- bzw. straßenseitig zum Riedfeld nach sich, da dort die OKFFB wesentlich unter dem Straßenniveau läge. Bei Starkregenereignissen würde überschüssiges Straßenwasser in das Gebäude laufen. Zudem würden die Erdgeschossräume erheblich verdunkelt, durch die notwendigen Abgrabungen. Alternativ wäre eine Anschüttung im Bereich von Haus 1 auf EG Niveau denkbar. Damit würden die Wandhöhe und das Erscheinungsbild in Richtung einer Zweigeschossigkeit verändert. Allerdings wäre die mit einem enormen Aufwand für den Antragsteller verbunden.

Eine Wohnnutzung im ausgewiesenen Mischgebiet ist zulässig.

Der Stellplatzbedarf ist durch die Tiefgarage gedeckt. Ein zusätzlicher Parkdruck in der Graf-Toerring-Straße würde nicht entstehen. Für die Tiefgaragenzufahrt müsste der bestehende Poller entfernt werden. Um Schleichverkehr zu vermeiden wäre eine Einbahnstraßenregelung denkbar. Dabei würde die Einfahrt von der Graf-Toerring-Straße erfolgen. Die Ausfahrt dann über die Birkenallee.

Die geplanten Geländemodellierungen im Bereich zwischen 40 cm -60 cm sind mit dem Orts- und Landschaftsbild im Allgemeinen verträglich.

Anlagen:
  • Eingabeplanung
  • Fragen zur formlosen Bauvoranfrage

Sitzungsverlauf

Das Bauvorhaben wird vorgestellt. Zentraler Punkt der Diskussion ist zunächst die Höhenentwicklung bei Haus 1. Die talseitige Wandhöhe von 8,50 wird besprochen. Dazu führt der Architekt Delaossa des Antragsstellers aus, dass sich die Wandhöhe ausschließlich aufgrund der ehemals vorgenommenen Abgrabung rund um das Forsthaus ergibt. Es wurde somit historisch in den ursprünglichen Hangverlauf eingegriffen. Daher die unterschiedliche Geländesituation im Vergleich zu Haus 2 mit einer talseitigen Wandhöhe von 7,90 m. Die bestehende Abgrabung im Bereich Haus 1 solle durch Aufschüttungen wieder ausgeglichen werden, so dass der natürliche Geländeverlauf einigermaßen hergestellt wird. Eine Anpassung über die 8,50 m Wandhöhe hinaus sei allerdings nicht realistisch. Auswirkungen durch die Wandhöhe auf die anderen Bauvorhaben im Rahmen § 34 BauGB sind nicht gegeben, weil keine Baulücken mehr im ausschlaggebenden Gebiet vorhanden sind. Zudem befinden sich die Wandhöhen zurückversetzt und nicht unmittelbar sichtbar an der Graf-Toerring-Straße.

Danach war die Verkehrssituation Gegenstand der Diskussion. Die Errichtung einer Tiefgarage wird grundsätzlich als positiv angesehen. Auch mit der geplanten Verkehrsführung mit einer Einbahnstraßenreglung über den Fortsatz des Ahornwegs besteht Einverständnis. Zusätzlich wird der Antragsteller oberirdische Kurzzeitparkplätze im Bereich des bestehenden Parkplatzes am Forsthaus zur Verfügung stellen. Insgesamt wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für einen noch zu stellenden Bauantrag in Aussicht gestellt.

Beschluss 1

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Eine Wohnnutzung ist im vorliegenden Mischgebiet zulässig. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Aufschüttungen und Abgrabungen von 40- 60 cm im Zuge des Bauvorhabens werden als nicht nachteilig für das Orts- und Landschaftsbild beurteilt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Lage und Ausbildung der Tiefgarage mit 18 Stellplätzen, Zufahrt über den Ahornweg mit einer Einbahnstraßenregelung wird unter der Bedingung befürwortet, dass zusätzlich weitere Kurzzeitparkplätze oberirdisch errichtet werden. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 11:41 Uhr