1. Änderung des Bebauungsplanes "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ i.d.F. vom 24.07.2018 wurde mit Bekanntmachung vom 02.08.2018 rechtsverbindlich. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genossenschaftswohnanlage im Bereich der Hedwigstraße, südöstlich des Kinderhauses St. Hedwig.

Aufgrund sich kurzfristig geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (gestiegener Baukostenindex) sah sich die MARO-Genossenschaft als Vorhabenträger gezwungen, Anpassungen am bisherigen Konzept vorzunehmen, da andernfalls die Realisierbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in Genossenschaftsform gefährdet gewesen wäre. Durch Erschließung zusätzlichen Wohnraumes im Dachgeschoss über einen weiteren Laubengang (bislang nur im EG und im 1. OG vorgesehen) könnte das Verhältnis von Wohnfläche zu Bruttorauminhalt verbessert und so die höher zu erwartenden Baukosten kompensiert werden. Das Grundkonzept sowie die äußeren Gebäudekubaturen würden durch die Änderung weitgehend unangetastet bleiben, so dass eine gute optische Einfügung in die bauliche Umgebung nach wie vor gewährleistet wäre.

Jedoch müssten einige Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werden, um die Änderung realisieren zu können. So ist für eine Fortführung des Laubengangs in der Ebene des Dachgeschosses ein Dacheinschnitt in das Satteldach erforderlich (bisher unzulässig). Zudem wird durch den Laubengang/Dacheinschnitt rechnerisch eine höhere Wandhöhe ausgelöst als bisher festgesetzt.

Des Weiteren ist anstatt der Tiefgaragenabfahrt ein Autoaufzug geplant. Durch die damit verbundene Baumassenreduzierung können weitere Kosten gespart werden. Die sich aufgrund der erforderlichen Liftüberfahrt ergebende Erhöhung der Tiefgarageneinfahrt kann mittels Geländeanpassung kompensiert werden, so dass die nachbarlichen Interessen nicht beeinträchtigt werden. Die Festsetzung zu Garagen und Nebenanlagen muss dafür aber ebenfalls angepasst werden.

Vom Vorhabenträger und dem Planungsbüro Skorka wurde in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ein Bebauungsplanentwurf mit den entsprechenden Anpassungen vorbereitet (siehe Anlage).  

Die Bebauungsplanänderung kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Hierzu wäre zunächst der Änderungsbeschluss bekannt zu machen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich über die Ziele und Zwecke der Änderungen zu informieren und ggf. Stellung zu nehmen. Sofern sich hierdurch kein Bedarf einer Planungsänderung ergibt, ist der Bebauungsplanentwurf einen Monat lang auszulegen (formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).

Sitzungsverlauf

Die vorgelegten Änderungen haben sich lt. Herrn Okrslar aus den Maßgaben der Fördermöglichkeiten ergeben. Es musste eine höhere Ausnutzung der Wohnraumflächen erreicht werden.
Der nun geplante PKW-Aufzug statt Tiefgaragenrampe wurde diskutiert.
Durch die neue Nutzung des Dachgeschosses im mittleren Baukörper, mit einer Erschließung über den Laubengang, wird das Dach zurückgesetzt und wirkt dadurch 3-geschossig. Die ursprünglich erreichte Abtreppung ist nicht mehr gegeben.
Es soll noch einmal geprüft werden, ob die Stellplätze an der Straße nicht so errichtet werden, dass der Gehweg zwischen Stellplätze und Bebauung situiert werden kann (Beispiel VR-Bank an der Hauptstraße).
Aufgrund der Unklarheiten wird der Punkt abgesetzt und soll in der kommenden Sitzung des Gemeinderates erneut behandelt werden.

Datenstand vom 04.04.2019 11:41 Uhr