Wasserversorgung Vier-Seen-Land - Überlassung gemeindl. Fläche für Baustelleneinrichtung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 18.12.2018 hat sich der Gemeinderat bereits mit diesem Thema befasst. Die Empfehlung des Gremiums lautete damals, die W4SL solle sich um die Fläche des Blumenfeldes an der Ecke Seefelder Straße und Aubachweg gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10.000,- € bemühen.
Hierzu eine Berichtigung: die geforderte Entschädigung für die Nutzung des Blumenfeldes betrug 40.000,- €.
Zwischenzeitlich hat der Eigentümer seine Zustimmung die Fläche gegen Entschädigung zur Verfügung zu stellen, zurückgezogen, so dass die Wasserversorgung Vier-Seen-Land (W4SL) nochmals auf die Gemeinde zukommt mit der Bitte, das Flurstück 818 zwischen Pumpstation und Biotop (siehe Anlage) nutzen zu dürfen.
Um die entsprechenden Genehmigungen hinsichtlich des Naturschutzes kümmert sich die W4SL selbst.
Die Verwaltung schlägt vor, der W4SL die Fläche
unter dem Vorbehalt, dass der Naturschutz zustimmt und die Fläche nach Abschluss der Maßnahme in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird, zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Die Gemeinde Seefeld stellt die Fläche FlNr. 818, Gem. Hechendorf, der W4SL als Baustellen-einrichtungsfläche unter dem Vorbehalt, dass der Naturschutz zustimmt und die Fläche nach Abschluss der Maßnahme in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird, zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2019 11:41 Uhr